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Auch in kleinen Räumen möglich – die Infrarotkabine

Kennen Sie die wohltuende Wirkung der Infrarotkabine? Dann ist es ja kein Wunder, wenn Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie sich tatsächlich eine anschaffen sollten. Was aber tun, wenn Sie in einer Mietwohnung leben? Ist der Aufbau überhaupt erlaubt?

Rechtliches

Da eine Infrarotkabine eigenständig auf- und abgebaut werden kann, ist es überhaupt kein Problem die Infrarotkabine auch in einer Mietwohnung einzubauen. Im Gegensatz zur Sauna bedarf sie keines Wasseranschlusses und kann somit gewissermaßen in jedem Raum aufgestellt werden. Ob ein Anschluss von 220 V oder 230 V benötigt wird, kann der jeweiligen Produktbeschreibung entnommen werden. Auch in diesem Punkt liegt die Infrarotkabine im Vorteil, denn eine Sauna benötigt einen 380 V Anschluss. Der ist natürlich nicht überall verfügbar.

Man könnte also in der Infrarotkabine ein schrankähnliches Möbelstück sehen. Somit ist der Aufbau nicht einmal genehmigungspflichtig. Wenn Sie das gute Verhältnis zum Vermieter haben, sollten Sie ihm den Aufbau natürlich mitteilen. Dies würde dann der Form halber geschehen.

Glückliches Paar in Infrarotkabine

Wie viel Platz wird eigentlich benötigt?

Und schon wieder ein Pluspunkt für die Infrarotkabine – es braucht nur knapp 1-1,5 Quadratmeter, um die Kabine korrekt aufzubauen. Das ist nicht viel Platz. Daher kann man sie in jedem Raum aufstellen, in dem dieses bisschen Platz vorhanden ist. Es ist nicht schwer, den restlichen Raum gemütlich zu gestalten, um sich in der Nachruhe entsprechend wohlzufühlen.

Überlegen Sie aber gut, in welchem Raum der feste Platz eingeplant werden soll. Denn die Innentemperatur beträgt immerhin noch zwischen 40 und 60 Grad Celsius. Sicherlich ist dies bei Weitem weniger als die reguläre Sauna-Temperatur. Denn gerät natürlich auch ein Teil der Wärme beim Öffnen der Tür in den Raum und wärmt sich entsprechend auf.

Bausatz oder Festinstallation vom Fachbetrieb?

Keine Frage – die Bausätze für den eigenständigen Aufbau der Infrarotkabine sind selbstverständlich kostengünstiger als die Modelle, die vom Fachbetrieb / Herstellungsbetrieb angeliefert und aufgebaut werden. Im Vergleich weisen sie allerdings auch nicht die hohe Qualität auf, die die Geräte des Fachbetriebes aufweisen. Zudem besteht bei diesen eine Garantie und vielleicht sogar ein Wartungsvertrag, sodass man sich bei etwaigen Problemen direkt an den Fachmann wenden kann. Wer seine Infrarotkabine eigenständig aufbaut, wird auch bei Fehlermeldungen oder Reparaturen selbst zum Werkzeug greifen müssen.

Achtung – Infrarotstrahlung! Aber welche?

Infrarotstrahlung muss nicht zwangsläufig gefährlich für den Menschen sein. Allerdings muss man über die unterschiedlichen Strahlungen Bescheid wissen, um die richtige einstellen zu können:

  • IR-A: Diese Infrarotfrequenz ist sehr kurzwellig. Sie dringt am tiefsten in die Haut ein. Damit ist sie nicht nur in der Lage, Schädigungen an der Haut hervorzurufen, wenn man ihr zu lange ausgesetzt ist. Auch kann sie die Hornhaut des Auges schädigen, wenn sie auf das Auge trifft. Ein Augenschutz ist durchaus angebracht.
  • IR-B: Dies ist eine mittlere Infrarotfrequenz und stellt damit die eigentlich beste Frequenz für den Menschen dar.
  • IR-C: Sie ist sehr kurzwellig, wodurch sie auch nur einige Millimeter in die Haut eindringen kann. Allerdings ist sie sehr gut geeignet, um den Körper aufzuwärmen.

Für gewöhnlich besteht die Infrarotstrahlung in der Infrarotkabine aus einem gut zusammengestellten Gemisch der drei Frequenzen. Gemäß der Herstellerangaben kann man die für sich beste Temperatur einstellen, die sich aus den Anteilen der drei Frequenzen ergibt.

Noch eines zum Schluss

Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, ist es unbedingt wichtig, dass sich die Infrarotkabine problemlos desinfizieren lässt. Ansonsten kann sie einen hervorragenden Untergrund für Keime und Pilzbildung darstellen. Das muss ja nicht sein. Bei guter Pflege haben Sie sich eine Infrarotkabine fürs Leben gekauft. Eine sehr gute Entscheidung!

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